Chirurgie
Unter zahnärztlicher Chirurgie versteht man Operationen, die die Zähne, den Kiefer oder die Weichgewebe der Mundhöhle betreffen. Die chirurgischen Eingriffe im Mundraum nehmen Zahnärzte oder in zahnärztlicher Chirurgie weitergebildete Zahnärzte (sog. Oralchirurgen) vor.
Chirurgische Eingriffe können etwa notwendig werden, wenn zum Beispiel Teile des Zahnhalteapparates entzündet sind (wie bei einer fortgeschrittenen Parodontitis) oder wenn im Rahmen einer Prothesenanpassung das Prothesenlager verbessert werden soll. Bei vielen Menschen werden zudem die Weisheitszähne in einem chirurgischen Eingriff entfernt.
Zur zahnärztlichen Chirurgie zählen unter anderem Maßnahmen wie:
- Biopsien bzw. Probeexzisionen (chirurgisches Entfernen eines Gewebes oder Gewebeteils zu diagnostischen Zwecken)
- chirurgische Fremdkörperentfernung
- chirurgische Parodontitisbehandlung
- Entfernung verlagerter Zähne
- Hemisektion (Entfernung einer oder mehrerer Wurzeln eines mehrwurzeligen Zahnes), Prämolarisierung (Zerteilung eines Backenzahns an seiner Aufteilungsstelle (Bifurkation) in seine einzelnen Wurzeln.)
- Implantologie
- Lippen- und Zungenbändchenkorrektur
- operative Weisheitszahnentfernung
- Zahnextraktion (Zahnentfernung)