Eine Modellgussprothese ist eine herausnehmbare Teilprothese bzw. partieller Zahnersatz. Sie erhält ihre Stabilität durch eine Basis aus Metall, die im Dentallabor gegossen wird (Modellguss). Das Verfahren wird auch Einstückguss genannt, da sich die gesamte Prothesenbasis in einem Arbeitsschritt gießen lässt. Das Metallgerüst wird dann mit dem eigentlichen Zahnersatz – künstlichen Zähnen aus Kunststoff - versehen.
Klassische Modellgussprothesen sind in der Regel Klammerprothesen. Mit den Befestigungsklammern aus metall, die zusammen mit der Basis gegossen werden, lässt sich diese teilProthese an der individuellen Restbezahnung verankern. Sind keine oder nicht mehr genug eigene Zähne vorhanden, wird als Standardversorgung eine Vollprothese oder Totalprothese angefertigt. Als Alternative kann der herausnehmbare Zahnersatz an Implantaten, also künstlichen Zahnwurzeln, befestigt werden. Diese können den Restzahnbestand auch ergänzen. es sollten mindestens zwei oder drei stabile Ankerpunkte zur Verfügung stehen.
Einfache Modellgussprothesen bzw. Klammerprothesen gehören zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen und stellen aufgrund des vergleichsweise geringen Herstellungsaufwands eine sehr preisgünstige Versorgung dar. Sie sind geeignet zum Schließen von Freiendlücken, also zum Komplettieren einer nach hinten verkürzten Zahnreihe, und als Zahnersatz bei mehreren Zahnlücken, die die Zahnreihen unterbrechen.
Die Ankerzähne, an denen die Klammern beim Tragen befestigt werden, müssen nicht beschliffen und mit Kronen versehen werden. Außerdem lassen sich Modellgussprothesen auch im Nachhinein recht einfach erweitern bzw. einer neuen Situation im Mund anpassen. Allerdings muss die Prothese, um sicher zu sitzen, grundsätzlich auf beiden Seiten des Kiefers verankert sein. Darum trägt sie auf beiden Seiten Klammern, auch wenn die Zahnlücken nur einseitig sind. der Patient benötigt auf jeder Kieferseite zumindest einen Restzahn oder eine implantatgetragene Krone als Ankerpunkt.